Arbeitsschutz im Büro - Diese Fakten sollte man kennen

Neben einem stylischen Interior Design mit modernem Mobiliar, ist Ergonomie essenziell für die Erzeugung einer angenehmen und gesunden Arbeitsatmosphäre. Allerdings ist Ergonomie nicht nur „nice to have“, ein sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsplatz wird sogar vom Gesetz geschützt. Das Konzept der Ergonomie beschäftigt sich im Allgemeinen mit der optimierten Gestaltung des Arbeitsplatzes, sodass eine produktive Tätigkeit mit der physischen und psychischen Gesundheit des Arbeitnehmers verbunden wird.

Was gehört alles zur Ergonomie und was ist laut Gesetz verpflichtend?

Ergonomische Bürostühle und Schreibtische, die die physische Gesundheit wahren, sind nicht die einzigen Dinge, die in einem ergonomisch eingerichteten Büro wichtig sind. Unter anderem gehören auch Rückzugsflächen für Erholungszeiten und Pausen, sowie angemessene Lichtverhältnisse und die technische Ausstattung dazu. Der Arbeitgeber ist nach §3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, hierbei müssen jene Umstände berücksichtigt werden, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Wichtige allgemeine Grundsätze zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind in §4 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Unter anderem ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass eine Gefährdung für das Leben, sowie die physische und die psychische Gesundheit bei der Arbeit möglichst vermieden werden und die Verknüpfung von Technik, Arbeitsorganisation, sozialen Beziehungen und dem Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz gelingt. Auch konkrete Anweisungen zur Einrichtung von Arbeitsstätten sind in §3a Abs.1, S.1-2 der Arbeitsstättenverordung (ArbStättV) verankert. Dazu zählt, sich über den aktuellen Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene zu informieren und diesen entsprechend umzusetzen. Weiterhin sind zeitgemäße ergonomische Anforderungen, sowie Regeln und Erkenntnisse des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu berücksichtigen. Zu Arbeitsstätten gehören hierbei nicht nur die eigentlichen Arbeitsräume- und Plätze, an denen die Mitarbeitenden ihre Arbeit erledigen, sondern beispielsweise auch Fluchtwege, Nebenräume oder Kantinen, die ebenfalls den entsprechenden Anforderungen gerecht werden müssen. Diese Anforderungen sind unter anderem in §4 ArbStättV festgehalten. 

Ein optisch ansprechender und zugleich ergonomischer Arbeitsplatz kann sich zum Beispiel durch Bürostühle mit inbegriffener Lordosen Stütze, sowie praktische höhenverstellbare Tische auszeichnen. Diese ermöglichen zum Beispiel einen gesunden Wechsel zwischen Arbeit im Stehen und Sitzen. Zu einer angenehmen Arbeitsatmosphäre tragen auch geeignete Lichtquellen bei. Genug Tagesslicht ist wichtig, um die Konzentration zu steigern und das Sehvermögen der Arbeitnehmenden zu schützen. Für Pause und Erholung eignen sich separierte, mit Akustikwänden ausgestattete Arbeitsboxen perfekt. Auch Lounge Möbel bieten die optimale Möglichkeit für komfortable Entspannungszonen oder Platz für einen anregenden Austausch mit Kollegen und Kolleginnen. Sogar entspannte Meeting können in solchen Lounges abgehalten werden.

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